Fassung 30. August 2026 · gültig für Verträge ab 30. August 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der clypeus. GmbH gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern. Sie sind bewusst kurz gehalten und beschreiben, was wir liefern, was Sie beistellen und was gilt, wenn etwas anders läuft als geplant.
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der clypeus. GmbH, Rupprechterstraße 62, 5023 Salzburg, FN 631188 v, im Folgenden "wir", und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern, im Folgenden "Sie".
1.2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommen nicht zustande.
1.3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen Ihrerseits gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Der Verweis auf Ihre Einkaufsbedingungen in einer Bestellung genügt dafür nicht.
1.4. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: schriftliches Angebot, diese Bedingungen, Leistungsbeschreibung auf unserer Website.
1.5. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge, auch wenn bei Zusatz- oder Folgeaufträgen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
2.1. Darstellungen auf unserer Website, insbesondere Preise, Tagesangaben und Leistungsumfänge, sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
2.2. Ein Vertrag kommt durch unser schriftliches Angebot und Ihre schriftliche Annahme zustande. Als schriftlich gilt auch die Annahme per E-Mail.
2.3. Angebote sind 30 Tage ab Ausstellung gültig, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
2.4. Vertragsschluss über die Auditplattform. Abweichend von den Punkten 2.1 und 2.2 kommt der Vertrag über Leistungen der Auditplattform wie folgt zustande: Voraussetzung ist ein Kundenkonto mit bestätigter E-Mail-Adresse und eingerichteter Zwei-Faktor-Anmeldung sowie die Zustimmung zur Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Mit dem Betätigen der als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des dort bezeichneten Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung in Textform oder mit der Freischaltung der gebuchten Leistung zustande. Die beim Buchungsvorgang angezeigten Preise und Leistungsumfänge sind für diesen Buchungsvorgang verbindlich; Punkt 2.1 gilt insoweit nicht.
3.1. Dokumentenpakete. Wir liefern die im Angebot bezeichneten Dokumente in bearbeitbarer Form, in der Regel als Word- und Excel-Dateien sowie als PDF. Die Lieferung erfolgt digital innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang.
3.2. Beratungsleistungen. Wir erbringen Beratung, Moderation, Schulung und Begleitung im vereinbarten Umfang. Die angegebenen Beratertage sind Richtwerte, keine Pauschalen; abweichender Aufwand wird vorab abgestimmt.
3.3. Kein Erfolg geschuldet. Wir schulden fachgerechte Leistung, nicht einen bestimmten Erfolg. Insbesondere schulden wir nicht die Erteilung eines Zertifikats, ein bestimmtes Auditergebnis oder das Ausbleiben von Feststellungen. Die Entscheidung über eine Zertifizierung trifft ausschließlich die Zertifizierungsstelle.
3.4. Trennung von Beratung und Zertifizierung. Wir sind keine Zertifizierungsstelle. Wir auditieren kein Managementsystem im Rahmen einer Zertifizierung, an dessen Aufbau wir mitgewirkt haben. Ein internes Audit nach dem jeweils einschlägigen Kapitel der zugrunde liegenden Norm, etwa Kapitel 9.2 der ISO 9001, der ISO/IEC 27001 oder der ISO/IEC 42001, führt in diesem Fall eine nicht am Aufbau beteiligte Person durch. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen dafür einen Kontakt. Der Vertrag kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dieser Person zustande; Leistungsumfang, Termine und Honorar vereinbaren Sie direkt mit ihr. Für deren Leistungen haften wir nicht.
3.5. Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Gebühren und Leistungen der Zertifizierungsstelle, Normtexte, Software, Werkzeuge und Lizenzen Dritter, technische oder bauliche Maßnahmen, Rechts- und Steuerberatung.
3.6. Weisungsfreiheit. Wir erbringen unsere Leistungen weisungsfrei, in eigener fachlicher Verantwortung und ohne Bindung an einen bestimmten Arbeitsort oder eine bestimmte Arbeitszeit. Vereinbarte Termine und Orte bleiben davon unberührt.
3.7. Auditplattform. Über unsere Plattform unter audit.clypeus.at führen Sie ein internes Audit des von Ihnen gebuchten Managementsystems im Selbstbedienungsverfahren durch. Sie beantworten die Fragen eines versionierten Fragenkatalogs und laden die dazugehörigen Nachweise hoch. Die Auswertung erfolgt KI-gestützt und erstellt Prüfvorschläge; Bewertung, allfällige Korrektur und Freigabe jedes Auditberichts erfolgen durch eine qualifizierte Auditorin oder einen qualifizierten Auditor der clypeus. GmbH, die oder der die fachliche Verantwortung trägt. Kein Bericht wird ohne diese Freigabe bereitgestellt. Auch für die Plattform gilt Punkt 3.3: Wir schulden die fachgerechte Durchführung des internen Audits, nicht ein bestimmtes Ergebnis, und ersetzen kein Zertifizierungs- oder Überwachungsaudit einer akkreditierten Stelle.
3.8. Nutzung der Plattform, Nachweise, Datenverarbeitung. Für die Nutzung ist ein Konto erforderlich; die Zwei-Faktor-Anmeldung ist verpflichtend. Sie tragen dafür Sorge, dass Sie zur Verarbeitung der hochgeladenen Nachweise berechtigt sind, und schwärzen personenbezogene Daten, die für die Prüfung nicht erforderlich sind. Soweit hochgeladene Nachweise personenbezogene Daten Dritter enthalten, verarbeiten wir diese weisungsgebunden in Ihrem Auftrag; Grundlage ist die bei der Registrierung geschlossene Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung, insbesondere die Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union und die Löschung hochgeladener Nachweise spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auditdurchlaufs, regelt unsere Datenschutzerklärung; die abweichende Löschregelung nach Punkt 9.4 gilt für Plattform-Nachweise nicht.
4.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Dokumentenpakete sind vor Lieferung zur Zahlung fällig. Beratungsleistungen werden monatlich nach Aufwand abgerechnet, sofern keine Pauschale vereinbart wurde. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne Abzug. Wir sind berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und Akonti zu verlangen.
4.3. Zusätzliche Beratertage werden mit EUR 1.400,00 je Tag verrechnet und vorab abgestimmt. Ein Beratertag umfasst acht Stunden, ein halber Beratertag vier Stunden. Anteilige Leistungen errechnen sich aus dem Tagsatz geteilt durch acht Stunden. Vor Ort erbrachte Leistungen verrechnen wir in halben Tagen, angefangene halbe Tage gelten als halbe Tage. Für alle übrigen Leistungen beträgt die kleinste Verrechnungseinheit 30 Minuten; angefangene Einheiten werden voll verrechnet.
4.4. Projektkoordinationspauschale. Bei aufwendigen Projekten kann eine monatliche Pauschale für die laufende Projektkoordination vereinbart werden. Sie umfasst Vor- und Nachbereitung des Jour fixe, Protokolle und Entscheidungslisten, das Nachhalten offener Punkte sowie die Abstimmung mit Dritten. Höhe und Laufzeit werden vor Projektbeginn bestimmt und im Angebot ausgewiesen. Ohne Beauftragung im Angebot wird sie nicht verrechnet.
4.5. Reisekosten. Kilometergeld EUR 0,50 je Kilometer, Reisezeit EUR 70,00 je Stunde, Nächtigung in der Mittelklasse gegen Beleg einschließlich Frühstück und Parkplatz. Reisen werden vorab abgestimmt.
4.6. Express. Wird ein beschleunigter Zeitplan mit Stufe-1-Audit innerhalb von sechs statt zwölf Monaten vereinbart, verrechnen wir einen Zuschlag von 20 Prozent auf das Honorar. Der Zuschlag entfällt nicht, wenn sich der Zeitplan aus Gründen verzögert, die nicht wir zu vertreten haben.
4.7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte. Wir sind berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
4.8. Wir übermitteln Rechnungen auch in elektronischer Form; Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
4.9. Leistungen der Auditplattform. Die über die Auditplattform buchbaren Audits werden als Einzelleistung je Auditdurchlauf abgerechnet. Es bestehen derzeit folgende Leistungen, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer: Internes Überwachungsaudit EUR 499,00; Internes Systemaudit (vollständig) EUR 699,00; zusätzlich buchbare Normmodule (ISO/IEC 27017, ISO/IEC 27018, ISO/IEC 27701, ISO 9001) je EUR 49,00 je Auditdurchlauf; Zusatzmodul KI und Social Media EUR 79,00 je Auditdurchlauf. Maßgeblich ist der beim Buchungsvorgang angezeigte Preis. Die Leistungen sind vor Freischaltung zur Zahlung fällig; die Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang. Ein Abonnement oder ein sonstiges Dauerschuldverhältnis wird nicht begründet; jede Buchung betrifft einen einzelnen Auditdurchlauf.
4.10. Bearbeitungsfrist und Verlängerung. Für die Bearbeitung eines Auditdurchlaufs steht eine Frist von drei Tagen zur Verfügung; sie beginnt mit dem erstmaligen Öffnen des Auditzugangs. Vor Ablauf der Frist können Sie diese einmalig verlängern: auf fünf Tage gegen EUR 39,00 oder auf 30 Tage gegen EUR 89,00, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verlängerung ist eine gesonderte, kostenpflichtige Leistung; sie kommt nur durch Ihre ausdrückliche Auswahl im Kundenkonto zustande. Ohne Verlängerung endet die Bearbeitungsmöglichkeit mit Fristablauf; bereits eingereichte Nachweise werden ausgewertet.
5.1. Beauftragen Sie innerhalb von drei Monaten ab Kauf eines Dokumentenpakets ein Paket mit Beratungsleistungen, wird der bezahlte Kaufpreis vollständig auf das Honorar angerechnet.
5.2. Die Anrechnung erfolgt einmalig auf die erste Honorarrechnung, betrifft dieselbe Organisation, gilt nur für Beratungsleistungen und nicht für Reisekosten, Fremdleistungen oder Gebühren der Zertifizierungsstelle. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
6.1. Für Aufträge, die nach dem 1. September 2026 gebucht wurden, gilt: Ändert sich die zugrunde liegende Norm oder erscheint eine offizielle Ergänzungslieferung, etwa ein Amendment zur ISO/IEC 27001, stellen wir Ihnen die überarbeiteten Dokumente samt Änderungsübersicht ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Für davor gebuchte Aufträge besteht dieser Anspruch nicht.
6.2. Diese Zusage gilt für zwei Jahre ab Kauf. Ein Anspruch auf laufende redaktionelle Aktualisierungen besteht nicht.
6.3. Die Aktualisierung umfasst ausschließlich unsere Basisdokumente in jenem Umfang, der Gegenstand der jeweiligen Beauftragung war; wir stellen sie in der neuen Fassung bereit. Ihre Dokumente bearbeiten wir dabei nicht. Anpassungen, die im Zuge der Implementierung, durch Sie selbst oder durch Dritte vorgenommen wurden, werden nicht übertragen und nicht nachgeführt. Ihre eigenen Anpassungen bleiben Ihre Fassung; die Übernahme von Änderungen entscheiden und erledigen Sie.
7.1. Sie benennen eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, die uns als interne Schnittstelle zur Verfügung steht und Festlegungen verbindlich treffen darf. Ist eine Projektkoordinationspauschale nach Punkt 4.4 vereinbart, nimmt diese Person zusätzlich am dort vereinbarten Jour fixe teil.
7.2. Sie stellen die für die Leistungserbringung nötigen Informationen, Nachweise und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung und ermöglichen den Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten und Systemen.
7.3. Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Nachweislich entstandener Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
7.4. Vereinbarte Termine, die Sie später als 5 Werktage vorher absagen, verrechnen wir mit 50 Prozent des Tagessatzes, bei Absage später als 2 Werktage vorher mit dem vollen Tagessatz.
7.5. Sie informieren Ihre Mitarbeitenden sowie eine allenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung vor Beginn unserer Tätigkeit. Erfordern Maßnahmen des Managementsystems eine Betriebsvereinbarung, holen Sie diese ein; dadurch bedingte Verzögerungen fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich.
7.6. Sie informieren uns über frühere und laufende Beratungen, auch auf anderen Fachgebieten, soweit sie das Managementsystem berühren.
7.7. Sie sorgen für organisatorische Rahmenbedingungen, die ein ungestörtes Arbeiten an Ihrem Standort erlauben.
7.8. Arbeitsumgebung und Datensicherung. Sie stellen die für die Zusammenarbeit erforderliche Arbeitsplatz- und Kollaborationsumgebung bereit, etwa Microsoft Teams oder eine gleichwertige Plattform, und richten uns die nötigen Zugänge ein. Betrieb, Verfügbarkeit, Zugriffsverwaltung und die laufende Datensicherung dieser Umgebung sowie der darin abgelegten Projektunterlagen liegen in Ihrer Verantwortung. Für Ausfälle oder Datenverluste in dieser Umgebung haften wir nicht.
8.1. An gelieferten Dokumenten, Vorlagen und Arbeitsmitteln räumen wir Ihnen ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für Ihre eigene Organisation ein. Die Einzelheiten regeln unsere Lizenzbedingungen, die Bestandteil des Vertrags sind.
8.2. Das Nutzungsrecht entsteht mit vollständiger Bezahlung.
8.3. Die Urheberrechte an den von uns geschaffenen Werken, insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Vorlagen, Auswertungen und Zeichnungen, verbleiben bei uns. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung über den Vertragszweck hinaus bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
8.4. Ein Verstoß gegen Punkt 8 berechtigt uns zur sofortigen Beendigung des Vertrags und zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz.
9.1. Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragserfüllung und machen sie nur jenen Personen zugänglich, die sie dafür benötigen. Das gilt insbesondere für Risikoanalysen, Auditfeststellungen, Schwachstellen, System- und Notfallpläne sowie für Geschäftsgeheimnisse im Sinn des § 26b UWG.
9.2. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, die rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Besteht eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht, informieren wir Sie vorab, soweit das zulässig ist.
9.3. An Mitarbeitende geben wir vertrauliche Informationen nur weiter, soweit das zur Leistungserbringung nötig ist und diese in gleichem Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Für ihr Verhalten stehen wir wie für eigenes ein.
9.4. Wir behandeln Ihre Unterlagen mindestens nach der Stufe TLP:AMBER, bewahren sie zugriffsgeschützt auf und geben sie nicht an Dritte weiter. Auf Wunsch löschen wir überlassene Unterlagen nach Projektende und bestätigen die Löschung. Ausgenommen sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten und routinemäßige Datensicherungen, die nach den üblichen Zyklen überschrieben werden.
9.5. Die Geheimhaltungspflicht besteht fünf Jahre über das Vertragsende hinaus fort, für Geschäftsgeheimnisse im Sinn des § 26b UWG unbefristet. Werden personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeitet, schließen wir zusätzlich eine Vereinbarung nach Art 28 DSGVO.
9.6. Eine Nennung als Referenz erfolgt nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
10.1. Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen fachgerecht und nach dem anerkannten Stand der einschlägigen Normen erbracht werden. Bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel beheben wir ohne Rücksicht auf ein Verschulden; wir informieren Sie darüber unverzüglich.
10.2. Gewährleistungsansprüche erlöschen sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
10.3. Haftung. Wir haften Ihnen für Schäden, ausgenommen Personenschäden, nur im Falle groben Verschuldens, also bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.4. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für zwingende gesetzliche Haftungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.5. Wir haften nicht für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage unserer Empfehlungen treffen, und nicht für das Ergebnis von Audits Dritter.
10.6. Sie haben zu beweisen, dass der Schaden auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen ist.
10.7. Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
11.1. Beratungsverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
11.2. Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Zahlungsverzug nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie berechtigte Bonitätsbedenken, wenn weder Vorauszahlung noch taugliche Sicherheit geleistet wird und die Vermögensverhältnisse bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
11.3. Unterbleibt die Ausführung aus Gründen, die auf Ihrer Seite liegen, oder beenden wir den Vertrag berechtigt vorzeitig, behalten wir den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden mit 30 Prozent des Honorars für die noch nicht erbrachten Leistungen pauschaliert. Bereits nach Punkt 7.4 verrechnete Stornobeträge werden angerechnet.
11.4. Auditplattform. Verträge über Leistungen der Auditplattform enden mit der Bereitstellung des freigegebenen Auditberichts. Eine Laufzeit oder eine automatische Verlängerung besteht nicht. Das Kundenkonto können Sie jederzeit auflösen; die Löschung der hochgeladenen Nachweise richtet sich nach Punkt 3.8 und unserer Datenschutzerklärung.
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
12.2. Erfüllungsort ist unsere berufliche Niederlassung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.
12.3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
12.4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.